Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am Nexicura Partnerprogramm
Stand: 15. April 2026
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand und Begriffsbestimmungen
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Nexicura vertreten durch Patrick Faaßen, Wallstraße 5, 41061 Mönchengladbach (nachfolgend auch „Anbieter“) und ihren gewerblichen Vertragspartnern (nachfolgend „Partner“) im Rahmen der Vermittlung von Kundenanfragen (nachfolgend „Bedarfsmeldung“). Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
1.2
Gegenstand des Vertrages ist der Austausch von Bedarfsmeldungen durch den Anbieter über seine Online-Plattformen und deren Weiterleitung an den Partner der sich bei Zustandekommen eines Auftrages zur Zahlung einer Tippgeberprovision verpflichtet. Der Partner beabsichtigt, diese Bedarfsmeldungen zur Anbahnung von Verträgen mit den Interessenten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu nutzen.
1.3
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Partners werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.4
Eine „Bedarfsmeldung“ im Sinne dieser AGB ist der Datensatz eines potenziellen Kunden (nachfolgend „Interessent“), der über ein vom Anbieter bereitgestelltes Formular aktiv eine Anfrage für eine Dienstleistung oder ein Produkt aus dem Portfolio des Partners gestellt und der Weitergabe seiner Daten an Partnerunternehmen zugestimmt hat. Eine Bedarfsmeldungen gilt als qualifiziert, wenn sie die für eine Kontaktaufnahme erforderlichen Daten (mindestens Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Postleitzahl) enthält und der Interessent ein erkennbares, plausibles Interesse bekundet hat.
§ 2 Das Partner-Portal: Registrierung, Nutzungspflicht und Kommunikation
2.1
Der Anbieter stellt dem Partner für die Dauer der Zusammenarbeit einen passwortgeschützten Online-Bereich (nachfolgend „Partner-Portal“) zur Verfügung. Die Registrierung und die Einrichtung eines aktiven Kontos im Partner-Portal sind Voraussetzung für die Teilnahme am Partnerprogramm.
2.2
Der Partner verpflichtet sich, die bei der Registrierung abgefragten Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben und diese bei Änderungen (z. B. Anschrift, Ansprechpartner, Bankverbindung) unverzüglich im Partner-Portal zu aktualisieren.
2.3
Das Partner-Portal ist die zentrale und ausschließlich verbindliche Plattform für die operative Vertragsabwicklung. Dies umfasst insbesondere die Übermittlung und den Abruf von Bedarfsmeldungen durch den Anbieter an den Partner.
2.4
Der Partner ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zum Partner-Portal vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Für alle Aktivitäten, die über sein Partnerkonto vorgenommen werden, ist der Partner vollumfänglich verantwortlich.
2.5
Der Partner darf das Partner-Portal nur über die zur Verfügung gestellten Eingabemasken und Schnittstellen nutzen. Handlungen, die geeignet sind, die Funktionalität des Partner-Portals, der Software oder der Infrastruktur zu beeinträchtigen (z.B. durch Skripte, Robots, Crawler), sind verboten.
§ 3 Leistungen des Anbieters:
3.1
Der Anbieter bemüht sich um die Generierung von Bedarfsmeldungen. Eine Verpflichtung zur Lieferung einer bestimmten Anzahl von Bedarfsmeldungen pro Zeiteinheit besteht nicht, sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
3.2
Die Übermittlung der Bedarfsmeldungen erfolgt durch Bereitstellung im Partner-Portal des Partners. Der Partner wird über die Bereitstellung einer neuen Bedarfsmeldung per E-Mail an die im Portal hinterlegte Adresse benachrichtigt.
3.3
Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der vom Interessenten gemachten Angaben. Insbesondere wird keine Garantie für die ständige Erreichbarkeit des Interessenten oder das Zustandekommen eines Vertrages zwischen dem Partner und dem Interessenten übernommen. Die Leistung des Anbieters ist mit der Übermittlung der Bedarfsmeldung erbracht.
3.4
Der Anbieter ist berechtigt, eine Bedarfsmeldungen an mehrere Partner zu vermitteln, sofern der Interessent nicht innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Bedarfsmeldung kontaktiert wurde.
3.5
Der Partner hat keinen Anspruch auf eine ununterbrochene Verfügbarkeit des Partner-Portals. Der Anbieter bemüht sich, das Portal zuverlässig zur Verfügung zu stellen, kann jedoch keine Gewähr für eine ständige Erreichbarkeit übernehmen. Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsarbeiten sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich des Anbieters liegen (z.B. Störungen öffentlicher Kommunikationsnetze, Stromausfälle), können zu vorübergehenden Störungen oder zur Einstellung des Dienstes führen.
§ 4 Pflichten des Partners
4.1
Der Partner verpflichtet sich, jede übermittelte Bedarfsmeldung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden (an Werktagen) nach Bereitstellung im Partner-Portal, zu kontaktieren. Bei Nichteinhaltung (Non-Compliance) behält sich Nexicura die sofortige Auflösung des laufenden Vertrages zum jeweiligen Monatsende vor.
4.2
Der Partner tritt gegenüber dem Interessenten stets im eigenen Namen und auf eigene Rechnung auf. Er hat jeglichen Anschein zu vermeiden, er handele im Namen oder als Vertreter des Anbieters.
4.3
Der Partner darf die übermittelten Daten ausschließlich zum Zweck der Kontaktaufnahme, Beratung und Angebotserstellung bezüglich der vom Interessenten angefragten Leistung verwenden. Jede anderweitige Nutzung, insbesondere die Weitergabe an Dritte oder die Verwendung für andere Werbezwecke, ist strengstens untersagt und nur mit ausdrücklicher, separater Einwilligung des Interessenten zulässig.
4.4
Der Partner verpflichtet sich, den Vergütungsanspruch des Anbieters nicht zu umgehen, indem er mit Interessenten Vereinbarungen trifft, die darauf abzielen, die Meldung eines Provisionsfalls zu verhindern oder die Bedarfsmeldung anderweitig außerhalb der vereinbarten Vergütungsmodelle zu nutzen.
4.5
Der Partner versichert, dass er und die für ihn handelnden Personen über alle zur Erbringung seiner Dienstleistungen erforderlichen Berechtigungen, Genehmigungen und Zulassungen verfügen.
§ 5 Vergütungsmodelle
Das zwischen den Parteien anwendbare Vergütungsmodell (monatliche Grundgebühr zuzüglich Provisionen) wird bei der Einrichtung des Partnerkontos im Partner-Portal festgelegt und ist dort für den Partner jederzeit einsehbar.
5.1
Im Provisions-Modell zahlt der Partner an den Anbieter eine Provision für jeden erfolgreich zustande gekommenen Vertrag zwischen dem Partner und einem durch den Anbieter vermittelten Interessenten (nachfolgend „Folgevertrag“). Die Höhe der Provision für provisionsberechtige Produktgruppen beträgt 750€ netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer , sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
5.2
Partner, die selbst Bedarfsmeldungen über das Portal generieren, können Anspruch auf eine Aufmerksamkeitsprämie haben. Die Einzelheiten hierzu regelt § 7 dieser AGB.
5.3
Reportingpflicht: Der Partner ist verpflichtet, den Status aller im Provisions-Modell erhaltenen Bedarfsmeldungen umgehend zu aktualisieren und zu berichten.
5.4
Auskunfts- und Nachweisrecht: Der Anbieter ist berechtigt, bei begründetem Anlass Auskunft und in datenschutzkonformer Form (z. B. geschwärzte Verträge) Nachweise über den Status von Bedarfsmeldungen und das Zustandekommen von Folgeverträgen zu verlangen. Kommt der Partner seiner Reporting- oder Auskunftspflicht nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden.
§ 6 Abrechnung, Zahlungsbedingungen und Verzug
6.1
Die Abrechnung erfolgt monatlich, jeweils zu Beginn des Monats für den Vormonat. Der Anbieter stellt dem Partner eine Rechnung, die monatlich per E-mail versendet wird. Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder, falls ein entsprechendes Mandat erteilt wurde, per SEPA-Lastschrift.
6.2
Rechnungsbeträge sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist, andernfalls innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.3
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
6.4
Während des Zahlungsverzugs ist der Anbieter berechtigt, die Lieferung weiterer Bedarfsmeldungen einzustellen, bis alle fälligen Forderungen beglichen sind.
6.5
Der Partner ist verpflichtet, Rechnungen unverzüglich nach Erhalt auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Etwaige Einwendungen gegen die Rechnung sind dem Anbieter innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum in Textform (z.B. per E-Mail) unter Angabe der Gründe mitzuteilen. Das Unterlassen einer rechtzeitigen Einwendung gilt nicht als Genehmigung der Rechnung, jedoch kann eine verspätete Geltendmachung bei der Klärung von Unstimmigkeiten berücksichtigt werden. Gesetzliche Ansprüche des Partners bleiben unberührt.
§ 7 Aufmerksamkeitsprämien für Partner und Erfüllungsgehilfen
7.1
Der Anbieter gewährt dem Partner oder dessen registrierten Erfüllungsgehilfen (nachfolgend gemeinsam „Empfänger“) eine Aufmerksamkeitsprämie (Provision) für die Übermittlung von Bedarfsmeldungen, die zu einem erfolgreichen Folgevertrag innerhalb des Nexicura-Netzwerks führen.
7.2
Voraussetzung für den Anspruch auf eine Aufmerksamkeitsprämie ist:
a) Die ordnungsgemäße Registrierung des Empfängers im Partner-Portal unter Zuordnung der jeweiligen Partner-ID.
b) Die Übermittlung einer qualifizierten Bedarfsmeldung gemäß § 1.4 durch den Empfänger.
c) Der erfolgreiche Abschluss und die vollständige Durchführung eines Vertrages in den Produktgruppen „Treppenlift“ oder „barrierefreie Umbauten“ durch einen anderen Netzwerk-Partner.
d) Die vollständige Begleichung der entsprechenden Rechnung durch den Interessenten an den ausführenden Partner sowie die Zahlung der Vermittlungsprovision durch den ausführenden Partner an Nexicura.
7.3
Die Höhe der Aufmerksamkeitsprämie beträgt standardmäßig 100,00 € (netto) pro erfolgreich vermitteltem und abgeschlossenem Projekt in den genannten Produktgruppen, sofern im Einzelfall keine abweichende schriftliche Vereinbarung (z. B. per E-Mail oder Bestätigung im Partner-Portal) getroffen wurde. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Höhe der Prämie für zukünftige Bedarfsmeldungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft anzupassen.
7.4
Die Gutschrift der Prämie erfolgt automatisiert zu Gunsten der im Profil des Empfängers hinterlegten Bankverbindung, sobald alle Voraussetzungen nach Ziffer 7.2 erfüllt sind. Die Zuordnung der Bedarfsmeldung erfolgt über die individuelle ID, die bei der Übermittlung des Kontaktformulars („Unterstützung anfragen“) verwendet wurde.
7.5
Ein Anspruch auf die Aufmerksamkeitsprämie besteht nicht, wenn der Folgevertrag aufgrund von Stornierung, Rücktritt oder Nichtzahlung des Interessenten nicht vollständig abgewickelt wird oder wenn die Bedarfsmeldung bereits im System vorhanden war (Dublette).
§ 8 Nutzung von Partnerlogos und Referenzmarketing
Der Partner räumt dem Anbieter das Recht ein, den Namen, die Firmenbezeichnung und das Logo des Partners auf den Webseiten des Anbieters und in anderen Marketingmaterialien (z. B. Präsentationen, Broschüren) als Referenz für die partnerschaftliche Zusammenarbeit zu verwenden. Dieses Recht besteht für die Dauer der Vertragslaufzeit. Der Partner kann diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft schriftlich widerrufen.
§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
9.1
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere Geschäftsgeheimnisse und Konditionen, streng vertraulich zu behandeln.
9.2
Der Anbieter und der Partner sind im Hinblick auf die übermittelten Interessentendaten jeweils eigenständige Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Beide Parteien verpflichten sich zur strikten Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO und BDSG).
9.3
Der Partner sichert zu, dass für die Weitergabe der Interessentendaten an den Anbieter eine wirksame Rechtsgrundlage, in der Regel eine Einwilligung (mündlich oder schriftlich) des Interessenten, vorliegt.
9.4
Der Partner verpflichtet sich, die erhaltenen Daten ausschließlich für den in § 4.3 definierten Zweck zu verarbeiten und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten zu treffen. Bei Wegfall des Zwecks oder auf Verlangen des Betroffenen sind die Daten unverzüglich zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
10.1
Innerhalb der ersten drei Monate ab Vertragsbeginn kann das Abonnement von beiden Vertragsparteien jederzeit mit Wirkung zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden.
10.2
Der Vertrag wird für die Dauer eines Kalenderjahres abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
10.3
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Partner wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten (z. B. die Reportingpflicht gemäß § 5.4 oder die Pflichten aus § 4) verstößt oder in Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen gerät.
10.4
Jede Kündigung bedarf der Textform (z. B. per E-Mail oder über eine entsprechende Funktion im Partner-Portal).
§ 11 Folgen bei Pflichtverletzungen
Verstößt der Partner schuldhaft gegen wesentliche Pflichten aus diesen AGB, ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger Abmahnung den Zugang des Partners zum Partner-Portal vorübergehend zu sperren. Bei wiederholten oder besonders schwerwiegenden Verstößen behält sich der Anbieter das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund vor.
§ 12 Haftung
12.1
Nexicura haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen.
12.2
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Nexicura, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen, nur bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf. Hierzu zählen insbesondere die Pflicht zur korrekten Abrechnung der Vergütung.
12.3
Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung von Nexicura auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12.4
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 13 Freistellung
Verstößt der Partner schuldhaft gegen seine Pflichten aus diesen AGB, insbesondere gegen die datenschutzrechtlichen Vorgaben aus § 4.3 und § 9, und wird der Anbieter deshalb von Dritten (einschließlich Interessenten oder Behörden) in Anspruch genommen, so stellt der Partner den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen frei. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.
§ 14 Vertragsübertragung
Der Anbieter ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf ein drittes Unternehmen zu übertragen. Der Anbieter wird den Partner hierüber in Textform informieren. In diesem Fall ist der Partner berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung außerordentlich zu kündigen.
§ 15 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Partner kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Partner nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Abtretung von Ansprüchen des Partners gegen den Anbieter an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters ausgeschlossen.
§ 16 Änderung der AGB
16.1
Der Anbieter behält sich vor, diese AGB zu ändern, insbesondere um sie an eine geänderte Rechtslage, neue Rechtsprechung oder technische Entwicklungen anzupassen.
16.2
Der Anbieter wird dem Partner geplante Änderungen mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail oder über das Partner-Portal) ankündigen. Die Ankündigung wird die geänderten Klauseln sowie das Datum des Inkrafttretens enthalten.
16.3
Die Änderungen werden nur dann wirksam, wenn der Partner ihnen bei seinem nächsten Login in das Partner-Portal nach der Ankündigung durch eine aktive Handlung (z. B. Anklicken einer Checkbox) ausdrücklich zustimmt. Stimmt der Partner den Änderungen nicht zu, wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Der Anbieter behält sich in diesem Fall das Recht vor, den Vertrag ordentlich gemäß § 10.2 zu kündigen.
§ 17 Schlussbestimmungen
17.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
17.2
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern der Partner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Anbieters.
17.3
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
17.4
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
Geschäftsbedingungen für Kunden
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden AGB gelten ausschließlich für alle zwischen Nexicura, nachfolgend auch Vermittler genannt, Wallstraße 5, 41061 Mönchengladbach, vertreten durch Patrick Faaßen, und dem Interessenten (Nutzer) abgeschlossenen Verträge wie auch für sämtliche der von Nexicura zur Verfügung gestellten Leistungen, insbesondere die Beratung. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Nutzers gelten nicht.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers werden grundsätzlich nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermittler hat deren Geltung ausnahmsweise im Einzelfall schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungen
2.1
nexicura.de stellt auf seiner Website Informationen zu Treppenliften, Elektromobilen, Elektrorollstühlen, Pflegebetten, und barrierefreien Bädern (o.ä). kostenlos zur Verfügung, die sich nicht konkret auf das Projekt des Nutzers beziehen. Die Informationen dienen lediglich der Entscheidungsfindung.
2.2
Nutzer können www.nexicura.de kostenlos nutzen und sich online oder telefonisch kostenlos zum Thema Pflege und Selbstständigkeit beraten lassen. Ziel der Beratung ist die Vermittlung des Nutzers an einen Anbieter entsprechender Leistungen, der den Bedürfnissen des Nutzers entspricht. Nexicura selbst erbringt keine Leistungen im Bereich Pflege, Bau oder Hilfsmittelversorgung, sondern fungiert rein als Vermittlungsplattform.
2.3
Teilt der Nutzer dem Vermittler seine Kontaktdaten sowie die gesuchte Dienstleistungs- oder Warenart mit, so übermittelt Nexicura die Daten, wenn der Nutzer der separaten Datenschutzerklärung zugestimmt hat, an einen geeigneten Dienstleister. Diese können über die mitgeteilten Kontaktdaten an den vermittelten Nutzer herantreten und diesem ein Angebot über den Abschluss einer Pflegedienstleistung, einer Mobilitätslösung oder einer barrierefreien Umbaumaßnahme unterbreiten. Der Nutzer entscheidet daraufhin selbständig, ob er mit dem Anbieter Verträge über die gewünschten Leistungen oder Produkte abschließen möchte.
2.4
Nexicura hat auf das Zustandekommen / Nichtzustandekommen eines Antrags bzw. weitergehende Verträge keinerlei Einfluss. Ob ein Vertrag mit dem Berater / Partner zustande kommt, ist abhängig von den entsprechenden Bedingungen des jeweiligen Beraters / Partners.
§ 3 Gewährleistung der Richtigkeit der Informationen und Haftungsbegrenzung
3.1
Nexicura tritt ausschließlich als Vermittler auf. Zwischen dem Nutzer und Nexicura kommen keine Verträge über die Erbringung von Pflegedienstleistungen, den Kauf von Hilfsmitteln oder bauliche Maßnahmen zustande. Solche Verträge entstehen ausschließlich direkt zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Partner (z. B. Treppenliftbauer, Badumbauer). Nexicura hat keinen Einfluss auf das Zustandekommen oder die Bedingungen dieser Verträge.
3.2
Jegliche Informationen über das Stellen von Anträgen durch Nexicura stellen weder eine Beratungsleistung noch eine Maklertätigkeit für den Nutzer dar, sondern dienen der Erleichterung einer selbständigen Entscheidung des Nutzers, auf die nexicura.de keinen Einfluss hat. Informationen sind weder als Zusage einer Garantie noch als Zusicherung zu verstehen. Die Leistungen von Nexicura umfassen insbesondere auch keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Nutzer ist dazu verpflichtet, den genauen Inhalt des Vertrages mit dem Partner zu prüfen.
3.3
nexicura.de haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie unabhängig vom Verschuldungsgrad für Schäden aus der Verletzung einer Pflicht sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Nexicura beruhen. Die Haftung für die leichtfahrlässige Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten – das sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf – ist auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung von Nexicura für leichtfahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
§ 4 Vergütung
4.1
Die Nutzung des Portals nexicura.de ist für die Nutzer kostenlos, solange nicht andere bestimmte Leistungen vertraglich mit dem Nutzer vereinbart worden sind.
§ 5 Pflichten des Nutzers/Verbot der gewerblichen Nutzung
5.1
Dem Nutzer ist es untersagt bei der Inanspruchnahme der Dienste von Nexicura, die Rechte Dritter zu verletzen oder Dritte sonst zu belästigen. Der Missbrauch oder die Vornahme rechtswidriger Handlungen ist untersagt. Der Nutzer ist verpflichtet, die Nutzung der Dienste von Nexicura mit der größtmöglichen Sorgfaltdurchzuführen. Insbesondere hat der Nutzer jegliche Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, die Serverintegrität oder -stabilität von nexicura.de und partnerportal.nexicura.de unmittelbar oder mittelbar zu beeinträchtigen.
5.2
Die Eingabe und Übermittlung der persönlichen Daten durch den Nutzer erfolgt online über die von Nexicura vorbereiteten Eingabemasken oder über andere ausdrücklich von Nexicura im Einzelfall vorgesehene Übermittlungswege. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher vom Nutzer in die Eingabemaske eingegebenen oder sonst übermittelten Daten ist ausschließlich der Nutzer selbst verantwortlich. Für den Fall der Übermittlung von vorsätzlich falschen oder unwahren persönlichen Daten durch den Nutzer behält sich Nexicura vor, ihn von der Inanspruchnahme der angebotenen bzw. zur Verfügung gestellten Leistungen auszuschließen und Ersatz für dadurch eingetretene Schäden zu verlangen.
§ 6 Weitergabe von Daten
6.1
Hinsichtlich des Datenschutzes gelten die Datenschutzinformationen der Datenschutzerklärung von nexicura.de, welche Sie unter folgendem Link abrufen können: Datenschutz.
§ 7 Hinweis auf EU-Streitschlichtung
7.1
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. Unsere E-Mail-Adresse befindet sich in unserem Impressum.
§ 8 Schlussbestimmungen
8.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind abschließend für die Regelung der rechtlichen Beziehungen zwischen Nexicura und dem Nutzer wirksam.
8.2
Die vertraglichen Beziehungen der Parteien richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist –soweit zulässig – Mönchengladbach.
8.3
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in Teil einer solchen Bestimmung unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen. Die unwirksame Klausel gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für eventuelle Regelungslücken.